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Familienpsychologische Gutachten

Die psychologische Begutachtung in Familiensachen erfolgt unter Berück-sichtigung des nach dem am 01.07.1998 in Kraft getretenen Kindschaftsrechts-reformgesetzes und dessen Weiterentwicklung (FamFG vom 01.09.2009). Theoretische Grundlage der in unseren familienpsychologischen Gutachten verwendeten Methoden ist die Bindungstheorie und die aktuellen wissen-schaftlichen Standards. Wir sind in unseren Gutachten um lösungsorientiertes Arbeiten im Familienrecht bemüht.

In der Regel werden familienpsychologische Gutachten durch die zuständigen Familiengerichte angeordnet. Die Fragestellungen variieren je nach Ausgangslage des konkreten Falles und werden durch Beschluss vom Familiengericht festgelegt. Nach Eingang des Gutachtenauftrages bemühen wir uns um eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Beteiligten, in der Regel den Elternteilen, den betroffenen Kindern, Geschwistern und - falls erforderlich - weiteren Bezugs-personen und Fachkräften. Darüber hinaus prüfen die Sachverständigen die Akteninhalte, Stellungnahmen von beteiligten Institutionen, wie Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, Therapeuten, Schulen, Kindergärten und Tages-stätten. Auf Wunsch des Auftraggebers nehmen wir auch an Anhörungen teil. Wir übernehmen ausschließlich Begutachtungsaufträge von Justiz- oder anderen Behörden (z. B. Jugendämtern), Privatgutachten werden von unserer Praxis nicht erstellt.

Für die Begutachtung selbst werden überwiegend Hausbesuche vereinbart. Bei Terminen, an denen Kinder außerhalb der Umgangsregelung auf ihre Elternteile treffen, führen wir die Begutachtungstermine in unseren Praxisräumen in Regensburg oder München durch, oder an anderen neutralen Orten, wie zum Beispiel in einer Erziehungsberatungsstelle.

Um sich über die familiäre Situation und die Familiendynamik ein umfassendes Urteil zu bilden, sind mehrere Termine notwendig und sinnvoll. Zur Einschätzung der bestehenden Beziehungen zwischen Eltern und Kindern steht bei kleineren Kindern die Interaktionsbeobachtung im Vordergrund, bei älteren Kindern die Exploration. Mit den Eltern werden halbstrukturierte Interviews geführt. Wichtig sind für die Begutachtung durch unsere Sachverständige auch Informationen von außerhalb des familiären Kontextes. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, sich umfassend zu äußern.

Unseren psychologischen Sachverständigen ist es wichtig, den Eltern anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu vermitteln, dass für die optimale Entwicklung ihrer Kinder auch nach einer Trennung eine intensive und lebendige Beziehung zu beiden Elternteilen als die günstigste Voraussetzung gilt. Ebenso legen die Sachverständigen Wert darauf, den Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern, gerade nach einer Trennung, zu verdeutlichen. Zugleich wird im Rahmen der Begutachtung mit den Eltern nach Möglichkeit daran gearbeitet, wie sie das Recht ihrer Kinder auf die Sorge beider Elternteile verbessern können.

Nach Abschluss der Datenerhebung und der Datenauswertung wird durch den bearbeitenden Sachverständigen eine schriftliche Stellungnahme an den Auftraggeber übersandt.

Die Bearbeitungsdauer für einen Begutachtungsauftrag durch die Sachverständigen liegt (je nach Umfang des Falles) in der Regel vom Eingang der Akte bis zum Versand des Gutachtens bei etwa drei Monaten, falls keine unvorhergesehenen Verzögerungen (z.B.: Nichteinhaltung von Terminen durch Klienten, Anschriftenänderungen, ferien- oder krankheitsbedingte Abwesen-heiten von beteiligten Fachkräften) auftreten.

Unsere Sachverständigengemeinschaft bearbeitet Familiengutachten in ganz Bayern.